• Ausbildungsziele

    • Staatlich geprüfte/r Ensembleleiter*in nach der 2-jährigen Ausbildung
    • C-Prüfung in der Fachrichtung Kirchenmusik
    • Vorbereitung für eine Eignungsprüfung zur Aufnahme an einer Hochschule für Musik
    • Mittlerer Schulabschluss
    • Fachlehrer*in für Musik und Kommunikationstechnik an Grund-, Mittel-, Real-, und Förderschulen – in Zusammenarbeit mit dem Staatsinstitut Ansbach 
    • Lehrbefähigung zur Unterrichtserteilung an Sing- und Musikschulen nach dem pädagogischen Aufbaujahr der Berufsfachschule für Musik
    • Zusatzqualifikation für musikverwandte, pädagogische und soziale Berufe
  • Möglichkeiten nach der 2-jährigen Ausbildung

    • anschließendes 3. Jahr/ Pädagogisches Aufbaujahr oder Künstlerisches Aufbaujahr 
    • Künstlerisches oder pädagogisches Studium an einer Hochschule für Musik nach einer bestandenen Eignungsprüfung
    • Lehramtsstudium für allgemeinbildende Schulen an einer Musikhochschule oder Universität
    • zweiter Ausbildungsabschnitt am Staatinstitut Ansbach zum/r Fachlehrer*in für Musik und Kommunikationstechnik (IT) an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen
    • Studium musikverwandter Studiengänge wie z. B. Musikwissenschaft, Tontechnik, Medien-Management und Media and Acoustical Engeneering 
    • anschließender Besuch an einer Berufsoberschule/sozialer Zweig (BOS) oder mit besonderer musikalischer Förderung im musischen Zweig an der BOS (Landshut/Schönbrunn) mit dem Ziel der Hochschulreife
    • Musiklehrer*in an Musikschulen oder im privaten Musikunterricht
    • nebenberufliche Tätigkeit als Ensembleleiter*in in der Laienmusik (vokal oder instrumental)
    • freiberufliche/r Musiker*in
    • Beschäftigung in musikverwandten, pädagogischen oder sozialen Berufen
  • Andere Bewerber*innen

    • Die Berufsfachschule für Musik bietet die Möglichkeit des Gastschulstatus an.
      Eine Aufnahmeprüfung hierfür ist erforderlich.
    • Das Künstlerische Aufbaujahr ist auch für Bewerber*innen mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife möglich, die nicht Schüler*innen einer Berufsfachschule für Musik sind. Das Bestehen einer Aufnahmeprüfung wird vorausgesetzt.