• Ausbildungskosten

    Der Besuch der Berufsfachschule für Musik wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Die Höhe der Leistung hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern ab. Die erhaltenen BAföG-Leistungen müssen nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückbezahlt werden. BAföG kann beim Landratsamt des Heimatwohnsitzes der Schülerin oder des Schülers beantragt werden.

    Nach dem bayerischen Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges, werden Vollzeitschülern bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 über die kreisfreie Gemeinde oder den Landkreis die Kosten für die notwendige Beförderung zur Ausbildungsstätte ersetzt.

    Im Falle einer Umschulung zum Zweitberuf, kann eine finanzielle Unterstützung beim zuständigen Arbeitsamt/ Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

    An 11 Monaten des Jahres wird ein Schulgeld von monatlich 110,- Euro erhoben.