Artikel-Schlagworte: „Mittlerer Schulabschluss“
Durch den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule für Musik wird das Bildungsziel der Berufsschule erreicht.
Gemäß Artikel 13 Satz 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wird mit dem Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung führt, bei überdurchschnittlichen Leistungen (= Notendurchschnitt von 2,50 und besser) und dem Nachweis befriedigender Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, der mittlere Schulabschluss verliehen. Diese Qualifikation entspricht der sogenannten “Mittleren Reife” und ist damit dem erfolgreichen Realschul- oder Wirtschaftsschulabschluss gleichgestellt.
Der Nachweis hinreichender Englischkenntnisse wird durch die Note 3 im Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Berufsfachschule für Musik erbracht.