Archiv für die Kategorie „Ausbildung“

Mit dem Mittleren Schulabschluss sowie dem berufsqualifizierenden Abschluss der Berufsfachschule für Musik ist der Übergang an eine Berufsoberschule (BOS) mit sozialem Zweig möglich; www.fos-bos-altoetting.de. Die BOS führt zur fachgebundenen bzw. mit einer zweiten Fremdsprache in einem weiteren Jahr zur allgemeinen Hochschulreife.
Ausbildungskosten und BaföG
Der Besuch der Berufsfachschule für Musik wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Die Höhe der Leistung hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Schüler und Schülerinnen ab. Die erhaltenen BAföG-Leistungen müssen nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückbezahlt werden.
Ab dem Schuljahr 2009/10 wird ein Schulgeld von monatlich 80,- Euro in 11 Monaten erhoben.
BaföG kann beim Landratsamt des Heimatwohnsitzes des Schülers beantragt werden.
Durch den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule für Musik wird das Bildungsziel der Berufsschule erreicht.
Gemäß Artikel 13 Satz 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wird mit dem Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, die zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung führt, bei überdurchschnittlichen Leistungen (= Notendurchschnitt von 2,50 und besser) und dem Nachweis befriedigender Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, der mittlere Schulabschluss verliehen. Diese Qualifikation entspricht der sogenannten “Mittleren Reife” und ist damit dem erfolgreichen Realschul- oder Wirtschaftsschulabschluss gleichgestellt.
Der Nachweis hinreichender Englischkenntnisse wird durch die Note 3 im Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Berufsfachschule für Musik erbracht.
Zielsetzung des Künstlerischen Aufbaujahres ist es, Absolventinnen und Absolventen einer Berufsfachschule für Musik die Möglichkeit zu geben, in einem weiteren Schuljahr eine Intensivierung insbesondere der künstlerischen Ausbildung zu gewährleisten, um die Studier-fähigkeit vor allem in den künstlerischen Studiengängen zu verbessern.
Aber auch Bewerber für das Lehramt an Realschulen und Gymnasien, die wegen noch nicht ausreichender Eignung keinen Studienplatz erhalten haben, wünschen sich häufig eine nur einjährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Musik, um möglichst wenig Zeit zu “verlieren”. Die Studienvorbereitung gerade für diese Klientel kann mit dem KA weitaus besser gelöst werden.
Mit der Künstlerischen Zusatzprüfung wird der Nachweis einer vertieften künstlerischen Ausbildung erbracht, die selbstverständlich nicht eine Aufnahmeprüfung an weiterführenden Instituten ersetzt.
Während des 1. Ausbildungsjahres haben am Fachlehramt interessierte Schüler die Möglichkeit, mit Hilfe eines freiwilligen Schulpraktikums ihre Neigungen für einen Lehrberuf zu ergründen. Nach Entscheidung für das Fachlehramt absolviert der Schüler während des 2. Ausbildungsjahres ein Pflichtpraktikum. Die Praktika finden wahlweise an Förder-, Haupt- und Realschulen statt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Ausbildung an der Berufsfachschule für Musik studiert der Schüler zwei weitere Jahre am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern in Ansbach. Dort erhält er Unterricht im Zweitfach Textverarbeitung und in den erziehungs-wissenschaftlichen Fächern. Er schließt die Ausbildung mit einem Staatsexamen ab und wird danach zwei Jahre im Referendarsdienst tätig sein. Anschließend werden die Kandidaten für das Lehramt Informationstechnologie und Musik an Haupt-, Förder- und Realschulen eingesetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des bayerischen Staatsinstituts Ansbach.

Das 3. Ausbildungsjahr an der Berufsfachschule für Musik bereitet gezielt auf die pädagogische Zusatzqualifikation vor, die zur Unterrichtserteilung an Musikschulen befähigt.
Die Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit ist die primäre Zielsetzung dieses Ausbildungsjahres. Neben dem weiterhin intensiven (2 Wochenstunden) Hauptfachunterricht stehen Unterrichte in allgemeiner Pädagogik und das Hauptfachseminar mit den Lehrproben im Mittelpunkt der Ausbildung.
Die Studierenden des 3. Ausbildungsjahres aus allen Fachbereichen erleben und bewerten gemeinsam die Lehrproben mit ihren eigenen Schülern (Einzel- und Gruppenunterricht), müssen die kritische Würdigung ihres Unterrichtens durch den Seminarlehrer und den jeweiligen Fachlehrer “ertragen” und nutzen ausgiebig die Chance zum Ideentransfer.
Voraussetzungen für das 3. Ausbildungsjahr:
- Abschlussprüfung der zweijährigen Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von 2,50 oder besser und der Note “gut” (2) oder besser im instrumentalen Hauptfach
- Mindestalter 23 Jahre
- Mittlerer Schulabschluss

Die Berufsfachschule für Musik in Altötting bietet als einzige Berufsfachschule für Musik eine Ausbildungsrichtung Bairische Volksmusik an. Die Ausbildung zum Ensembleleiter mit Schwerpunkt Volksmusik wird dann um folgende Fächer ergänzt:
- zusätzliches Pflichtfachinstrument (ein in den Grundzügen leicht zu erlernendes Instrument der Volksmusik)
- Geschichte und Literatur der Bairischen Volksmusik
- Grundlagen musikalischer Volkskunde
- Ensemblespiel Volksmusik
Berufsbild
Kaum ein anderer Musikberuf ist so vielseitig, wie der des Musikers im kirchlichen Dienst: Kirchenmusikalische Gestaltung verschiedener Gottesdienstformen mittels liturgischem Orgelspiel Chor- und Orchestermessen Bereicherung des Gemeindelebens durch Orgel-, Chor- und Instrumentalkonzerte. Chorarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Aufbau und Betreuung von verschiedenen Ensembles.
Ausbildung
Die Abteilung Kirchenmusik der Berufsfachschule für Musik in Altötting vermittelt in zweijährigem Vollzeitunterricht eine Ausbildung, die vornehmlich zur Übernahme verantwortlicher Aufgaben im Bereich der nebenberuflichen Kirchenmusik (C) befähigt.
Die Ausbildung endet mit:
- der Qualifikation zum Kirchenmusiker C
- staatlich geprüfter Ensembleleiter
Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der zweijährigen Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik wird bei überdurchschnittlichen Leistungen und dem Nachweis befriedigender Englischkenntnisse der Mittlere Schulabschluss verliehen. Damit wird die schulische Voraussetzung für eine Aufnahme an eine Hochschule für Musik erfüllt.
Die Ausbildung ist praxisorientiert: Die Schüler gestalten einmal im Monat einen Schulgottesdienst; als künstlerisches Podium dienen die monatlichen Vortragsabende. Außerdem besteht die Möglichkeit, Orgeldienste in Altötting und Umgebung zu übernehmen.
Die Berufsfachschule für Musik in Altötting vermittelt in zweijährigem Vollzeitunterricht eine Ausbildung, die vornehmlich zur Übernahme verantwortlicher Aufgaben im Bereich der Laienmusik (Gesangs und Musikvereine, Gemeinden) und der nebenberuflichen Kirchenmusik befähigt.
Sie dient:
- der Ausbildung zum/zur Ensembleleiter/in im Laienmusizieren (Chorleiter, Dirigent von Blasorchestern und Stadtkapellen, Spielmannszügen, Volksmusik-Ensembles),
- der Ausbildung zum/zur Ensembleleiter/in im Laienmusizieren mit Schwerpunkt Bairische Volksmusik,
- der Ausbildung zum/zur nebenamtlichen Kirchenmusiker/in, die mit der C-Prüfung abschließt. Letztere kann nur in Verbindung mit der Ausbildungsrichtung Laienmusik absolviert werden,
- der fachlichen Ausbildung im Fach Musik im Rahmen der Fachlehrerausbildung für das Fach Musik und Textverarbeitung an Hauptschulen, www.staatsinstitut-ansbach.de der Vorbereitung auf die Eignungsprüfung zur Aufnahme an einer Fachakademie oder Hochschule für Musik.
In einem 3. Schuljahr (Aufbaujahr) kann eine pädagogische Qualifikation erreicht werden, die zur Unterrichtserteilung im jeweiligen Hauptfach in der Unter- und Mittelstufe einer Sing- und Musikschule befähigt. Im Hauptfach Gesang kann eine pädagogische Zusatzqualifikation in Chorleitung erworben werden.
Die Ausbildung ist auch förderlich für eine Tätigkeit in musikverwandten Berufen (Musikalienhandel, Instrumentenbau) oder im sozialen Bereich (Kindergarten, Familienhilfe, Altenpflege).
An der Schule können auch Gastschüler aufgenommen werden. Gastschüler ist, wer sich auf eine musikalische Berufsausbildung vorbereiten will und dazu vom Direktor der Schule zugelassen wird. Die Zahl der Gastschüler ist jedoch begrenzt. Gastschüler müssen sich der Eignungsprüfung unterziehen.
